Beherbergung von touristischen Gästen

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung von Gästen zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum 07. März 2021 untersagt.  Auch darüber hinaus kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Reisen geben. In diesem Fall kann es zu kurzfristigen Änderungen kommen.